Bekanntmachung
Da eine Einführung in einem Gottesdienst auf unabsehbare Zeit praktisch nicht möglich ist, hat der Kreissynodalvorstand auf Empfehlung des Kollegiums des Landeskirchenamtes beschlossen, die Umsetzung des Wahlergebnisses, nach dem nachfolgenden beschriebenen Verfahren anzuwenden:
Die neu gewählten Mitglieder in den Presbyterien des Kirchenkreises Köln-Süd gelten mit Ablauf des 29. März 2020 als eingeführt, sofern sie das Amtsgelübde gemäß § 27 Absatz 2 PWG per E-Mail mit einer elektornischen Signatur gegenüber dem bisherigen Presbyteriumsvorsitzenden abgegeben haben.
Die wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums wurden entsprechend von dem Vorsitzenden des Presbyteriums per E-Mail an ihr Gelübde erinnert (§ 27 Absatz 2 letzter Satz PWG).
Die nachstehend aufgeführten neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums
Die Mitglieder des Presbyteriums wurden somit in ihr Amt eingeführt. Die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter wird zu einem späteren Zeitpunkt, sobald wieder reguläre Gottesdienste stattfinden können, in einem Gemeindegottesdienst bekannt gegeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt.